AGB

Für die Veranstaltungen und alle Vereinbarungen mit GeoTouring gelten folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen.

  1. Anmeldung: Die Anmeldung zu Veranstaltungen muss schriftlich (Brief, E-Mail, Fax, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt der Auftragnehmer unverzüglich den Eingang der Bestellung, ohne dass daraus eine Zusage für den Abschluss eines Vertrages hergeleitet werden kann. Falls mehrere Teilnehmer durch eine einzelne Person angemeldet werden, ist der Anmeldende GeoTouring gegenüber zahlungspflichtig. Die Anmeldung wird erst durch die schriftliche Bestätigung von GeoTouring verbindlich. Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von GeoTouring zustande. Grundlage des Vertrages bilden die Reisebeschreibung, die aus den Reisebeschreibungen des Auftragnehmers und persönlichen Informationen dem Kunden erteilt worden sind. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch die Anmeldung anerkannt.

  2. Leistungen: Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung zu der jeweiligen Veranstaltung. Bei Veranstaltungen, die GeoTouring über einen Reiseveranstalter anbietet, und bei denen die Federführung und Verantwortung für die Organisation und Durchführung der jeweiligen Veranstaltung bei dem Reiseveranstalter liegen, richtet sich der vollständige Leistungsumfang nach der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Reiseveranstalters. GeoTouring haftet nicht für die Einhaltung des Leistungsinhalts und –umfangs externer Reiseveranstalter. Reiseveranstalter sind nicht berechtigt, Leistungen hinsichtlich des Reiseprogramms und der Reiseleitung anzubieten, die nicht zuvor ausdrücklich mit GeoTouring schriftlich abgestimmt worden sind. Auch Änderungen, die das Reiseprogramm und die Reiseleitung betreffen, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch GeoTouring. Ansonsten gelten die Ausführungen in den entsprechenden AGB des jeweiligen Veranstalters.

  3. Bezahlung: Der Veranstaltungspreis wird nach der schriftlichen Anmeldebestätigung zur Zahlung fällig. Der Veranstaltungspreis muss bis spätestens 14 Tagen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung auf das Konto von GeoTouring eingezahlt worden sein. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist GeoTouring berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 zu belasten.

  4. Rücktritt von Veranstaltungen durch den Kunden: Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Für den Zugang trägt der Kunde die Beweispflicht. Für die Veranstaltungen von GeoTouring gelten folgende Stornierungsfristen und Stornierungskosten:

    Exkursionen und Seminare:
    ab dem 8. bis zum 5. Tag 30%,
    ab dem 4. bis zum 2. Tag 50%,
    am vorletzten und am Tag des Veranstaltungsbeginns 80%.
    Andere Veranstaltungen:
    ab dem 13. bis zum 8. Tag 30%,
    ab dem 7. bis zum 2 Tag 50%,
    am vorletzten und am letzten Tag des Veranstaltungsbeginns 80%.
    Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Veranstaltungsleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Veranstaltung zu verlangen, wenn GeoTouring in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Änderung der Leistung oder die Absage der Veranstaltung diesem gegenüber geltend zu machen.

  5. Rücktritt von Veranstaltungen durch den Veranstalter: GeoTouring ist berechtigt, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, die Exkursionsleitung oder die Leitung anderer Veranstaltungen plötzlich durch Krankheit oder andere wichtige Gründe ausfällt und kein adäquater Ersatz gefunden werden kann, von der  entsprechenden Veranstaltung zurückzutreten. Dies gilt auch für unvorhersehbare Ereignisse, die eine Durchführung der Veranstaltung erheblich erschweren, beeinträchtigen oder gefährden. Die Rücktrittserklärung geht dem Teilnehmer unverzüglich ab Kenntniserlangung der Umstände, die eine Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen, zu. Der Veranstalter bietet an, die Veranstaltung, wenn es für ihn vertretbar ist, an einem Ersatztermin zu wiederholen. Andernfalls wird der eingezahlte Veranstaltungspreis unverzüglich zurückerstattet. Falls ein Abbruch während der Veranstaltung aus schwerwiegenden und nicht vorhersehbaren Gründen erfolgen muss, oder die Erkrankung der Exkursions- oder anderweitigen Veranstaltungsleitung diesen zwingend erforderlich macht, werden die Zahlungen anteilig zurückerstattet. Im Falle eines Rücktritts aus den zuvor genannten Gründen besteht kein Schadenersatzanspruch gegen den Veranstalter GeoTouring.

  6. Ausschluss von Teilnehmern: Teilnehmer, die den Veranstaltungsablauf in grober Weise stören, gegen die Anweisungen der Veranstaltungsleitung verstoßen und sich selbst oder andere Teilnehmer gefährden, können - nach vorheriger Abmahnung durch die Veranstaltungsleitung - von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Ein Rückerstattungsanspruch für nicht in Anspruch genommene Leistungen besteht in diesem Falle nicht.

  7. Programmänderungen: Bei Geländeveranstaltungen können sich Änderungen im Programm oder Programmablauf ergeben. Ein Schadenersatzanspruch gegen GeoTouring ergibt sich hieraus nicht.

  8. Verantwortung und Mitwirkungspflicht des Teilnehmers: Jeder Teilnehmer ist für seine persönliche Ausrüstung und deren ordnungsgemäßen Zustand selbst verantwortlich. Jeder, der an einer Exkursion oder anderweitigen Veranstaltung teilnimmt, hat dafür Sorge zu tragen, dass alle für einen evtl. geplanten Grenzübertritt notwendigen gültigen Reisedokumente bei Antritt einer Exkursion oder anderweitigen Veranstaltung vorhanden sind. Der Auftragnehmer wird über jede Reise und die dort benötigten Unterlagen bzw. Ausrüstungen im Vorfeld schriftlich hinweisen. Der Auftragnehmer haftet nur bei Unvollständigkeit. Das Vorhandensein der notwendigen körperlichen Vorsetzungen für die jeweiligen Veranstaltungen liegt im Verantwortungsbereich des Teilnehmers. Die Veranstaltungsteilnehmer erklären, dass die körperlichen Vorsetzungen für die jeweiligen Veranstaltungen gegeben sind. Sollte der Teilnehmer Grund zu Beanstandungen haben, so verpflichtet er sich, diese unverzüglich der Leitung der Veranstaltung mitzuteilen. Die jeweilige Leitung wird sich dann um Abhilfe bemühen. Ein Minderungsanspruch lässt sich daraus nicht ableiten.

  9. Haftung: Die Teilnahme an Veranstaltungen, die von GeoTouring angeboten werden, erfolgt auf eigenes Risiko eines jeden Teilnehmers auch im Hinblick auf die gesundheitliche und körperliche Eignung des Teilnehmers. Jeder Teilnehmer haftet persönlich für von ihm selbst verursachte und verschuldete Unfälle und Schäden im Gelände und an anderen Orten. GeoTouring haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der angebotenen Veranstaltungsleistung. GeoTouring haftet ausdrücklich nicht für Verspätungen und Störungen im Programmablauf, die sich insbesondere durch höhere Gewalt, Fahrzeugdefekte, schlechte Verkehrswege oder schlechtes Wetter ergeben. Eine Haftung von GeoTouring wird ebenfalls für den Zustand von Fundstellen und die Fundmöglichkeiten sowie den Zustand geologischer, paläontologischer, mineralogischer, biologischer, ökologischer, bergbaulicher und kulturhistorischer Sehenswürdigkeiten ausgeschlossen. Für nur von GeoTouring vermittelte Leistungen, wie z.B. Organisation von Mitfahrgelegenheiten, Qualität von Unterbringungsmöglichkeiten, Qualität der Verpflegung, schließt GeoTouring jegliche Haftung ausdrücklich aus. Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt, soweit der Schaden weder vom Auftragnehmer bzw. seinen Erfüllungsgehilfen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht worden ist. Die Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung hat der Kunde spätestens 2 Wochen nach Abschluss der Veranstaltung geltend zu machen. Die Angaben zu den körperlichen Anforderungen bei Wanderungen erfolgen grundsätzlich nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr, da solche Angaben nicht nur subjektiven Einschätzungen unterworfen sind, sondern auch durch äußere Umstände, wie vor allem Wetterbedingungen, stark beeinflusst werden. GeoTouring haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort). 

  10. Versicherungsschutz: Wir empfehlen jedem Teilnehmer für alle von GeoTouring durchgeführten Veranstaltungen besonders den Abschluss von Unfall- und Haftpflichtversicherungen und ggf. den einer Reisegepäck- und einer Reiserücktrittversicherung.

  11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen: Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen des Vertrages hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind in einem solchen Fall verpflichtet, die unwirksame Bedingung durch eine wirksame Bedingung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.

  12. Sonstige Vereinbarungen: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

KONTAKT

GEOTOURING
Böhmerstr. 72
58091 Hagen

 
Fon: 02331 - 51692
Fax: 02331 - 589285
Mobil: 0178 1964177

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