Geothermie

Geothermie sieht derzeit wie eine der vielversprechenden zukunftsfähigen und ausbaubaren Möglichkeiten zur Wärmewende in Deutschland aus. Sie gilt dabei neben Solarenergie und Windkraft als CO2 freies Verfahren. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich aber, dass dieses technische Verfahren nicht nur teuer ist im Hinblick auf die Temperatur-Ausbeute. Die Nutzung von Geothermie birgt vor allem viele Risiken, die bisher unerforscht sind. Dies gilt vor allem für den Funktionserhalt des Wasserhaushalts im tiefen Untergrund, die Probleme für das Grundwasser im Hinblick auf biologische, physikalische und chemische Veränderungsprozesse und die Schadpotenziale, die sich durch die Gesteinsformationen und die geologischen Besonderheiten ergeben.

Die geologischen Untergrundverhältnisse im Raum Hagen sind dabei besonders bemerkenswert, weil hier die Besonderheit des Übergangs von Festgestein zu Karstgebirge vorliegt. Alaunschiefer in der Tiefe führt zur Förderung von uranhaltigen Grundwasser und setzt darüber hinaus CO2 frei. Aber auch die rein physikalischen Veränderungen durch mögliche Kurzschlüsse der übereinander gelagerten Grundwasserstockwerke sind eine große Gefahr für den Erhalt des Grundwasserspiegels und die Trinkwassersicherung der Zukunft.

Die Auswirkungen der Technologie auf das Grundwasser sind weitgehend unerforscht und beruhen bisher im Wesentlichen auf Annahmen und Vermutungen der technikaffinen Maschinenbauindustrie, die sich in Begleitbohrungen und Brunnenbautechnologien weitestgehend erschöpft. 

Aus wasserwirtschaftlicher und wasserrechtlicher Sicht stellt die Geothermie Nutzung vor allem im Hinblick auf das Vorsorgeprinzip zum Grundwasserschutz gem. Wasserhaushaltsgesetz ein großes Problem dar. Die Geothermie orientiert sich ganz klar an der Ausbeute von Temperaturunterschieden zwischen Geländeoberfläche und tiefen Untergrund. Die Hebung von Erdwärme greift allerdings ganz massiv in den Wasserhaushalt ein! Das gilt ganz besonders für die Tiefengeothermie, deren Energieausbeute der Effektivität wegen im sog. „offenen Verfahren“ betrieben werden soll. Grundwasser aus der Tiefe wird also offen zu Tage geführt und in unmittelbarer Umgebung in den tiefen Untergrund wieder zurück geleitet oder gepresst.

Durch die rechtliche Einordnung der Geothermie ins Bergrecht wird diese Technik einem Verfahren der Standort gebundenen Bodenschatzgewinnung gleichgesetzt. Die Temperatur Gewinnung aus dem tiefen Untergrund wird deshalb rechtlich behandelt wie  eine Lagerstätte aus  Erzvorkommen oder Kohle.

Dies hat extreme Folgen für die wasserwirtschaftlichen Konsequenzen und deren rechtliche Bedeutsamkeit in einem Verfahren nach Bergrecht. 

Hierzu sagt

Dipl.-Ing. Christa Stiller-Ludwig 

Ehem. Leiterin Untere Wasser-, Bodenschutz- u. Abfallwirtschaftsbehörde Hagen: 

„Die Erdwärmegewinnung fällt im Regelfall unter den Besorgnisgrundsatz nach Wasserrecht wegen zu erwartender erheblicher nachteiliger Veränderungen der Grundwasserbeschaffenheit. Kurzschlüsse zwischen den Grundwasserleitern und Stockwerken und das Heben der Erdtemperatur im geschlossenen und offenen Verfahren können das Grundwasser nachhaltig und irreparabel in biologischer, physikalischer und chemischer Hinsicht beeinträchtigen.“



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